Roaming - (k)ein Schreckgespenst

Um mit dem Handy telefonieren, simsen und mobil surfen zu können, muss sich das Smartphone in ein Mobilfunknetz einwählen. Wird für diese Funktionen ein ausländisches Netz verwendet, spricht man in der Mobilfunksprache von Roaming. Dabei können zusätzliche Kosten anfallen, je nachdem, in "welchem Ausland" sich das Handy befindet.

Roaming im EU-Ausland

Für das EU-Ausland gelten die Bestimmungen der EU-Verordnung "Roaming zu Inlandspreisen". Sie umfasst das Telefonieren, Simsen und mobile Surfen.

Bei eingehenden Anrufen oder SMS entstehen im EU-Ausland keine Kosten. Abgehende Telefonate oder SMS werden nach dem österreichischen Handytarif wie ein Inlandsgespräch verrechnet. Der österreichische Inlandstarif gilt sogar, wenn Sie sich in einem EU-Staat befinden und in einem anderen anrufen, etwa von der Slowakei nach Deutschland. Dabei ist immer die Voraussetzung, dass sich das Handy in ein ausländisches Netz eingewählt hat. Wird ein österreichisches Netz für den Anruf nach Deutschland verwendet, ist dies ein Auslandsgespräch und wird dementsprechend vom Mobilfunkbetreiber verrechnet.

Während im EU-Ausland ohne Volumenbeschränkung telefoniert und gesimst werden kann, gibt es beim mobilen Surfen, je nach Handyvertrag, Obergrenzen für die Datennutzung zu Inlandspreisen, erklären die Experten von DeutschlandSIM. Über die Höhe des Datenvolumens, das im EU-Ausland zur Verfügung steht, muss der Mobilfunkbetreiber vorab informieren. Dies geschieht per SMS, sobald sich das Handy im Ausland befindet. Eine weitere SMS wird verschickt, wenn ca. 80 Prozent Volumens verbraucht worden sind. Wird die Datengrenze überschritten und weiter gesurft, fallen zusätzliche Gebühren an.

Ausnahmen der EU-Verordnung

Das "Roaming zu Inlandspreisen" gilt nicht auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen, da hier oft teure Satellitenleitungen genutzt werden. Erst wenn sich das Handy im Hafen wieder in ein ausländisches Mobilfunknetz einwählen kann, kommt man in den Genuss der Bestimmungen.

Roaming außerhalb des EU-Auslands

Führt die Reise in einen Nicht-EU-Staat, zum Beispiel in die Türkei oder die Schweiz, fallen Roaming-Zuschläge an. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt vorab über die Höhe der Gebühren informieren.


Kreditverträge kostenlos und unverbindlich checken lassen.

Tarifoptimierer Grafik 1

Lassen Sie prüfen, ob in Ihren Kreditverträge bares Geld schlummert! Lassen Sie kostenlos und unverbindlich checken, ob Sie eine realistische Chance auf Erstattungen aus Bearbeitungsgebühren, Restschuldversicherungen oder Widerrufsrechten haben.
Schicken Sie Ihre Kreditunterlagen zur Prüfung einfach per Fax an die 0800 - 0000958 oder per E-Mail an check@tarif-optimierer.com
Unsere Partner haben bereits über 10.000 Kreditverträge erfolgreich geprüft.
Erfahren Sie welcher Anwalt oder Verein die beste Lösung für Sie ist und wo es noch Kapazitäten gibt.
Unsere Partner helfen Ihnen auf Wunsch auch bei Anschlussfinanzierungen oder Nachverhandlungen mit der Bank.