Falsche oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen lassen

BaufinanzierungFehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Krediten ermöglichen auch einen Widerspruch nach vorzeitig getilgten Immobilienfinanzierungen.

Nach den einschlägigen Rechtsprechungen der letzten Zeit ist es nunmehr auch möglich, bei bereits vorzeitig getilgten Immobilienfinanzierungen von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Zahlreiche Urteile verschiedener Gerichte bestätigen, dass die 14-tägige Widerrufsfrist ihren Anfang noch nicht genommen hat, wenn falsche Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrungen gegeben sind. Eine falsche Widerrufsbelehrung bei Kreditverträgen, beispielsweise zur Baufinanzierung, ist recht häufig gegeben, und zwar auch bei vielen namhaften Banken. Diese zahlreichen falschen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen entstanden insbesondere nach Einführung des Widerrufsrechts nach § 495 BGB für Immobilienkredite im Jahre 2002, woraufhin die Gesetzgeber den Banken Textbausteine zur Verfügung stellten. Sie dienten dazu, in die vorhandenen Verträge zur Baufinanzierung eingebaut zu werden, damit diese eine Anpassung an den neuen Standard erhielten. Leider entstanden daraus zahlreiche Fehler, die glücklicherweise nunmehr von den Behörden erkannt wurden, so dass für diese Fälle ein Widerrufsrecht auch rückwirkend geltend gemacht werden kann. Darunter fallen ebenfalls zahlreiche vorzeitig getilgte Immobilienfinanzierungen und im Zuge dessen besteht die Möglichkeit, selbst die angefallene Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung eines Vertrages zurückfordern zu können. Hierzu empfiehlt es sich, seinen eigenen Kreditvertrag zur Baufinanzierung aufs Gründlichste zu überprüfen, wobei wir gerne kostenfrei und ohne jegliche Verbindlichkeiten dabei behilflich sind. Eine falsche Widerrufsbelehrung kann Ihnen viel Geld zurückbringen.

Kostenfrei auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen lassen

Nicht angreifbar sind die Widerrufsbelehrungen, welche von den verschiedenen Kreditinstituten in vollem Wortlaut des vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Musterschreibens in Bezug auf das Widerrufsrecht übernommen wurden. Selbst wenn diese wahrscheinlich auch falsch sind. Dies gilt im Übrigen auch für die Fälle, in welchen fehlerhafte Muster von Widerrufsbelehrungen durch die Gerichtsbehörden übergeben wurden, was durchaus vorkam. Wichtig ist jedoch, dass die verwendeten Widerrufsbelehrungen absolut keine Abweichungen vom Muster aufweisen, das heißt, sowohl gestalterisch, als auch inhaltlich völlig gleich geblieben sein müssen. Da die meisten Kreditinstitute das gesetzlich erstellte Musterschreibung zum Widerrufsrecht bezüglich der Baufinanzierung durch Ergänzungen, Zusätze oder Klarstellungen von ihrer ursprünglichen Form abgewandelt haben, entstand häufig eine fehlerhafte Belehrung. Somit kann man davon ausgehen, dass eine Vielzahl von Kreditverträgen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten und damit ein Widerrufsrecht, auch für vorzeitig getilgte Immobilienfinanzierungen, weiterhin besteht. Eine eindeutig fehlerhafte Belehrung in Verträgen über Baufinanzierung ist „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung“. Hier wird dem Kreditnehmer zwar die Erkenntnis vermittelt, dass es noch weitere Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist geben könnte, unklar bleibt aber, welche diese sein könnten. In manchen Fällen ist zwar die Widerrufsbelehrung exakt formuliert, jedoch sorgen undurchschaubare Ergänzungen für eine absolute Unverständlichkeit. Dadurch wird die korrekte Belehrung fehlerhaft und wiederum kommt das erweiterte Widerrufsrecht zum Tragen.

Falsche Widerrufsbelehrung? Es lohnt sich finanziell!

Zunächst einmal sollte jeder für sich abklären, ob er die eventuell vorhandene Möglichkeit, von seinem Widerrufsrecht aus einer Baufinanzierung Gebrauch zu machen, nutzen möchte. Gerade bei - vielleicht schon länger zurückliegenden – vorzeitig getilgten Immobilienfinanzierungen ist für viele Menschen die Angelegenheit „ad acta“ gelegt und sie möchten sich nicht mehr damit befassen. Andere sind am Überlegen, ob sie das Risiko eingehen möchten, sich mit ihrem Geldinstitut auseinanderzusetzen und vielleicht langjährige gute Geschäftsbeziehungen aufs Spiel setzen. Hat man sich dazu entschieden, sein durch die neusten Rechtsprechungen gewonnenes Widerrufsrecht zu nutzen, muss zunächst der Kreditvertrag genau auf mangelhafte Formulierungen in der Widerrufsbelehrung überprüft werden. Hier kann gerne der gegenständliche Vertrag in unsere Hände gegeben werden, wodurch eine umfangreiche und kompetente Überprüfung sichergestellt wird, ohne jegliche Kosten oder Verpflichtungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vorgelegten Unterlagen vorzeitig getilgte Immobilienfinanzierungen oder noch laufende Verträge bezüglich einer Baufinanzierung betreffen. Sollte sich herausstellen, dass der Kreditvertrag eine unrechtmäßige Widerrufsbelehrung enthält, kann umgehend vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden. Sicher ist in diesen Fällen, dass bei vorzeitig getilgten Immobilienfinanzierungen die bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen fraglos beansprucht werden können.

Wie sollte man vorgehen?

  • Kredit auf Fehler in der Widerrufsbelehrung prüfen lassen
  • Dabei unbedingt einen fachkundigen Anwalt wählen
  • Auch beendete Verträge aus den letzten Jahren prüfen lassen
  • Falsche Widerrufsbelehrung? Dann Geld zurückholen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Kreditverträge schnell, kostenfrei und unverbindlich auf eine mögliche fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen.


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