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Es kann sich lohnen, die Überprüfung eines Gewerbekredits durch uns vorzunehmen

Gewerbe KrediteNachdem in der Vergangenheit bei unzähligen Arten von Krediten zahlreiche Form- und Inhaltsfehler aufgetreten sind, lohnt es sich in jedem Fall auch seinen Gewerbekredit einmal näher in Augenschein zu nehmen. Wir übernehmen gerne eine gründliche Überprüfung, insbesondere in Bezug auf die Bearbeitungsgebühren sowie das Widerrufsrecht, welche durch die spektakulären Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 356/09 und XI ZR 405/12) in einem ganz neuen Licht betrachtet werden müssen. Hier geht es zum einen darum, dass eine Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei Privatverträgen nicht zulässig ist, da diese nicht eine Dienstleistung zugunsten des Kreditnehmers darstellen, sondern rein dem Vermögensinteresse der Geldinstitute dienen. Zum anderen trägt die Feststellung, wonach Bearbeitungsgebühren rechtlich nicht zulässig sind, dazu bei, dass das bisher bestehende Widerrufsrecht in diesen Fällen nicht mehr zutreffend sein kann. Hier greift nunmehr eine Verjährungsfrist von 10 Jahren, womit die Möglichkeit besteht, Ansprüche rückwirkend bis zum Jahre 2004 geltend zu machen. Hierbei gilt nicht der Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde, vielmehr das Datum, an welchem die Bearbeitungsgebühren beim zuständigen Kreditinstitut gezahlt wurden. Je nach dem ist dies der Zeitpunkt, an dem der Schuldner überwiesen hat oder wann der Kreditgeber den Kreditbetrag unter Einbehaltung des Bearbeitungsentgelts ausgezahlt hat. Wurde dieses mit den jeweiligen Rückzahlungsraten verrechnet und beansprucht, hat jede einzelne Rate ihren eigenen Verjährungszeitpunkt. Für alle im Zeitraum von 01.01.2005 bis 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungskosten lassen sich nur noch bis zum 31.12.2014 die Bearbeitungsgebühren zurückfordern, danach unterliegen sie der Verjährung.

Auch bei Gewerbekrediten kann ein Zurückfordern von Bearbeitungsgebühren Erfolg haben

Während durch das Urteil des Bundesgerichtshofs bei Verbraucherkrediten die Rechtslage klar ist, Bearbeitungsgebühren zurückfordern zu können, besteht im Falle der Gewerbekredite noch Unklarheit. Es liegt jedoch ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 08.11.2013 (Az. 4 C 387/12) vor, in welchem die Erstattung der Bearbeitungsgebühr aus einem Firmenkredit zugesprochen wurde. Aufgrund des vom Kreditinstitut eingelegten Rechtsmittels ist diese Entscheidung bislang aber noch nicht rechtskräftig. Es ist keinesfalls verkehrt, auch Gewerbekredite einmal auf deren rechtmäßigen Inhalt in Bezug auf Bearbeitungsentgelt sowie Widerrufsrecht zu überprüfen, wobei wir dies gerne unverbindlich und kostenlos übernehmen. Im Unterschied zum Verbraucherkredit erfordert ein Gewerbekredit umfangreichere Maßnahmen zur Überprüfung der Liquidität seitens des Geldinstituts. Während bei Privatmenschen in der Regel lediglich eine Schufa-Auskunft eingeholt sowie die Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate verlangt wird, erstrecken sich die benötigten Informationen zur Vergabe von Gewerbekrediten auch auf das Unternehmen selbst. So werden beispielsweise Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen genauestens unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Auswertung geprüft.

Hoffnung besteht auch bei Gewerbekrediten

Letztendlich werden selbstverständlich auch von Selbstständigen mit angemeldetem Gewerbe Kredite in Anspruch genommen, die nicht nur für das Geschäftliche, sondern auch für private Ansprüche verwendet werden. Hier sind Menschen mit einem Gewerbe häufig von Anfang an benachteiligt, da hier die üblicherweise verlangte Sicherheit der Gehaltsabtretung von den Kreditinstituten nicht hinzugezogen werden kann und somit ein Gewerbekredit seltener bewilligt wird. Der Versuch, Bearbeitungsgebühren zurückfordern zu wollen, kann trotz allem nicht als aussichtslos eingestuft werden. So gibt das – leider noch nicht rechtskräftige Urteil – des Amtsgerichts Hamburg Hoffnung, dass sich die verbraucherfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch auf Gewerbekredite und deren Widerrufsrecht auswirkt. Eine weitere Überlegung ist, dass in manchen Fällen Firmen in einem relativ engen Zeitraum gleich mehrere Gewerbekredite beim gleichen Geldinstitut aufnehmen. Da hier bereits aktuelle Liquiditätsnachweise vorliegen müssen und somit kein höherer Bearbeitungsaufwand als bei Privatkrediten entsteht, sollte auch hier keine Bearbeitungsgebühr anfallen. Dies müsste vom zuständigen Gericht im Einzelfall individuell beurteilt werden. Alle Verträge, die uns zur Prüfung übersandt werden, finden eine umfangreiche fachgerechte Einschätzung durch unsere Experten, die eventuell den Beginn einer Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen darstellen könnte.