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Kunden BeratungEin Urteil des Bundesgerichtshofs hat zahlreichen Menschen die Möglichkeit gegeben, die Zahlung ihrer unrechtmäßig bezahlten Bearbeitungsgebühren zurückzufordern und damit eine Lawine ins Rollen gebracht. Über einen langen Zeitraum waren diese Gebühren zwar rechtlich umstritten, jedoch ergingen die meisten Urteile zu diesem Thema zugunsten der Beklagten, in diesem Falle der Banken und Sparkassen. Die nunmehr vorliegende Rechtsprechung des BGH vom Mai 2014 sagt jedoch nunmehr klar und eindeutig aus, dass die erhobenen Bearbeitungsgebühren, welche beispielsweise mit den Kosten für die einzuholende Schufa-Auskunft gerechtfertigt werden, nicht zulässig sind. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass diese ausschließlich dem Vermögensinteresse der Banken und Sparkassen dienen, jedoch keine Dienstleistung zugunsten des Kreditnehmers darstellen. Sämtliche Kosten, die dem Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Kredits entstehen, seien durch die erhobenen Zinsansprüche abgedeckt. Nunmehr gilt es, die eigenen Verträge genau zu überprüfen, um herauszufinden, ob man selbst ebenfalls einen Anspruch auf die Zurückzahlung der entstandenen Bearbeitungsgebühren feststellen kann. Da für viele Menschen Verträge oftmals „böhmische Dörfer“ darstellen, übernehmen wir gerne eine Überprüfung, und zwar kostenlos und unverbindlich. Unsere große Erfahrung und Kompetenz in dieser Sache kann vielen Kreditnehmern dazu verhelfen, unrechtmäßige Zahlungen zu erkennen, den Weg zur Beanspruchung zu ebnen und die Bearbeitungsgebühren zurückzufordern.

Verlängerung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre

Neben der Prüfung eines Kreditvertrages, ob unrechtmäßige Bearbeitungsgebühren gezahlt wurden, spielt auch die Zeit des Abschlusses beziehungsweise des Zahlungszeitpunkts des Entgelts an das Kreditinstitut eine Rolle. Bislang galt hier eine Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Jahresende, in welchem der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Gemäß des BGH-Urteils vom Mai 2014 stellt sich diese Sachlage nun in einem völlig neuen Licht dar, denn es kann Kreditnehmern nicht zur Last gelegt werden, von der Unzulässigkeit der erhobenen Bearbeitungsgebühren keine Kenntnis gehabt zu haben. Für diese Fälle wurde eine Verjährungsfrist von 10 Jahren anberaumt, so dass es nunmehr möglich ist, auch zurückliegende Ansprüche bis aus dem Jahre 2004 geltend zu machen. Stichtag ist im Übrigen nicht der Tag des Vertragsabschlusses, sondern der Zeitpunkt, an welchem die Bearbeitungsgebühren gezahlt wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zahlung durch eine Überweisung durch den Schuldner erfolgte oder bei Auszahlung des Kreditbetrages von dem zuständigen Geldinstitut einbehalten wurde. Sollte das in Anspruch genommene Bearbeitungsentgelt verteilt in die Rückzahlungsraten eingeflossen sein und es keine gesonderte Vereinbarung über die Rückzahlung der Gebühren geben, besitzt jede einzelne Rate ihren eigenen Verjährungszeitpunkt. Zu beachten ist ebenfalls, dass alle in der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsgebühren für Privatkredite mit Datum zum 31.12.2014 verjähren. Auch in Bezug auf diese Fragen bieten wir gerne unsere unverbindliche Hilfe bei Überprüfung der Verträge von Krediten in Bezug auf eine mögliche Verjährung an, wodurch keinerlei Unkosten entstehen.

Stichtag: 31.12.2014

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes betrifft die neue Rechtsprechung alle Arten von Kreditverträgen, sei es für Immobilien, Fahrzeuge, Hausausstattungen u.v.m. Bedeutung hat einzig und allein der Umstand, dass es nicht gesetzmäßig war und ist, Bearbeitungsgebühren für Verwaltungskosten in Anspruch zu nehmen und hier helfen wir durch eine rasche Überprüfung schnell, kostenfrei und unverbindlich. In Bezug auf abgeschlossene Kreditverträge bei Bausparkassen stellt sich dies unterschiedlich dar, diese sind, als Abschlussgebühren deklariert, weiterhin zulässig. Wenn festgestellt wurde, dass unberechtigterweise Bearbeitungsentgelt für einen Privatkredit gezahlt wurde, sollten unverzüglich Schritte in die Wege geleitet werden, um diese Ansprüche bekannt zu machen. Erster Schritt ist hier normalerweise ein Forderungsschreiben an das Kreditinstitut mit dem Inhalt, die nicht rechtmäßig gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Dies gilt jedoch nicht als Hemmung der Verjährungsfrist, so dass man bei Forderungen, welche zwischen dem 01.01.2005 und 31.12.2011 entstanden sind, unverzüglich einen Ombudsmann einschalten, einen gerichtlichen Mahnbescheidsantrag stellen oder Klageerhebung einreichen sollte, da diese spätestens zum 31.12.2014 verjähren.