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Wir verhelfen Menschen gerne kostenfrei und unverbindlich zu ihrem Recht

Kunden BeratungDie aufsehenerregenden Urteile des Bundesgerichtshofs aus zwei Revisionsverfahren (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) vom 13.05.2014, in welchen die Feststellung getroffen wird, dass eine Erhebung von  Bearbeitungsgebühren bei einem Kreditvertrag nicht zulässig ist, wirken sich auf die verschiedensten Kreditarten aus, darunter auch auf den Autokredit. Diesbezügliche Vertragsklauseln wurden von den Richtern als unwirksam erklärt, da diese Gebühren einzig und allein dem Vermögensinteresse der Banken und Sparkassen gelten und keinerlei Dienstleistungen zugunsten der Kreditnehmer beinhalten. In Bezug auf einen Kreditvertrag für den Kauf von einem Auto fällt damit in Zukunft eine Bearbeitungsgebühr zwischen 2% und 5% weg, die in der Regel von den meisten Geldinstituten in Anspruch genommen wird. Dies sind immerhin bei der Aufnahme eines Autokredites in Höhe von beispielsweise 10.000 € eine Summe zwischen 200€ und 500€ beim Kauf eines PKWs, die sich nunmehr einsparen lässt. Aber nicht nur für die Zukunft sind Änderungen bei der Inanspruchnahme eines Kreditvertrages eingetreten, sondern auch rückwirkend ist einiges passiert. In zwei Revisionsverfahren des Bundesgerichtshofs von Ende Oktober (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) wurde durch rechtskräftige Gerichtsurteile festgehalten, dass die Verjährungsfrist der Ansprüche auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren in diesen Fällen 10 Jahre betragen muss, nicht nur drei Jahre. Grund dafür ist die Meinung der Richter, welchen Kreditnehmern, sei es für einen Autokredit oder sonstigen, nicht die Unkenntnis angelastet werden darf, ob solche Gebühren rechtmäßig sind oder nicht.

Die Überprüfung von einem Kreditvertrag für einen Autokredit übernehmen wir gerne

Wer also frühestens im Jahre 2004 einen Kreditvertrag für den Kauf von einem Auto, Immobilien oder sonstiges aufgenommen und gleichzeitig unrechtmäßige Entgelte gezahlt hat, kann noch bis zum 31.12.2014 die Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Hierbei spielt insbesondere der Zeitpunkt eine Rolle, wann diese Gebührenforderung beglichen wurde. Manche Banken oder Sparkassen lassen sich das Bearbeitungsentgelt überweisen, somit gilt der Tag, an welchem die Überweisung ausgeführt wurde, als Beginn der Verjährungsfrist. Wird der Betrag durch das Kreditinstitut von dem auszuzahlenden Kredit abgezogen, wird der Zeitpunkt, an welchem dieses die Auszahlung an den Kreditnehmer veranlasst hat, in Betracht gezogen. Eine Ausnahme liegt bei einer Verrechnung des Bearbeitungsgeldes mit den zu zahlenden Raten vor, welches damit in Teilbeträgen durch den Schuldner geleistet wird. Dadurch entstehen für jeden einzelnen Teil des Bearbeitungsgeldes separate Verjährungsfristen, die mit dem Rückzahlungsdatum einer jeden Rate beginnen. Eine Überprüfung eines Kreditvertrages für einen Autokredit übernehmen wir gerne unentgeltlich und unverbindlich, denn es ist nicht ganz leicht, die meist sehr umfangreichen Verträge in jedem kleinsten Detail zu verstehen. Wer seine unbegründet gezahlte Bearbeitungsgebühr zurückfordern möchte, kann nach § 818 Abs. 1 BGB gleichzeitig noch einen mindestens 4%igen Zinssatz gemäß § 246 BGB auf den geforderten Betrag verlangen. Diese Zinsen gelten als Nutzungsersatz und stehen unzweifelhaft dem Anspruchsteller einer Rückzahlung von Gebühren zu.

Wie geht es jetzt weiter mit dem Autokredit?

Zunächst muss selbstverständlich der eigene Kreditvertrag für den Kauf eines PKWs auf die zuvor genannten Punkte überprüft werden, um sicher zu gehen, dass eine Anspruchsgrundlage auch vorliegt. Da eine umfangreiche Überprüfung relativ viel Zeit in Anspruch nimmt, die nicht jeder hat, kann gerne unsere unverbindliche und kostenfreie Hilfe in Anspruch genommen werden. Sollte danach die Feststellung erfolgen, dass tatsächlich ungerechtfertigter Weise Bearbeitungsgebühren gezahlt wurden und auch die Verjährungsfrist noch nicht verstrichen ist, muss man handeln. Im Falle eines Autokredits bereits aus dem Jahre 2004 empfiehlt es sich, unverzüglich ein Mahnschreiben an das zuständige Bankinstitut zu versenden, denn die Verjährungsfrist läuft hier spätestens am 31.12.2014 ab. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Schreiben die Verjährung nicht unterbricht, sondern bei Nichtreaktion des Kreditinstituts sofort die Einschaltung eines Ombudsmannes, ein Mahnbescheid oder eine Klageeinreichung erforderlich sind.